Weine aus klassifizierten
Lagen
Ein Novum in der deutschen Weinwirtschaft.
Das Gütezeichen
garantiert
dem Genießer einen Wein, der auf besonders weinbauwürdiger Fläche
gewachsen und mit größter Sorgfalt vinifiziert wurde.
Die Kriterien für diese Auszeichnung sind vielfältig und streng. Eine noch so begünstigte weinbauwürdige Fläche allein klassifizert noch keinen Spitzenwein. Sie dient bei optimaler Bewirtschaftung der Weinberge vielmehr als Grundlage zur Gewinnung eines hochwertigen Lesegutes.
Erstes wesentliches Merkmal für die Erzeugung qualitativ hochwertiger Weine ist der geringe Hektarertrag. Um dies zu erreichen, sind die Winzer bereits beim Rebschnitt gehalten, nicht mehr als 6 Augen pro Quadratmeter anzuschneiden. Die Weinlese, selektiv und per Hand ist zwingend vorgeschrieben.
Besonders wichtig zur Erlangung der Auszeichnung ist außerdem die sensorische Prüfung. Sie ist Garant für den Verbraucher, dass Weine die mit der Bezeichnung "Erstes Gewächs" auf den Markt kommen, tatsächlich einen hohen Qualitätsstandart besitzen und zu den Spitzenprodukten der Region zählen.
Ausschließlich die beiden Hauptrebsorten des Rheingaus, der Riesling und der Blauen Spätburgunder, beide im geschmacklich trockenen Bereich und im Bereich der edelsüßen Weine, dürfen als "Erste Gewächs" erstmals ab dem 1. September des auf die Lese folgenden Jahres vermarktet werden.
Wenn Sie unser
bestellen
möchten, dann finden Sie den Wein im Probierpaket
7004: Spitzenweine.